Ich bin kein Freund des Schweizerischen Bankkundengeheimnis, dies habe ich schon in einem früheren Eintrag „Bananenrepublik Schweiz und die selbsternannten Richter“ geschrieben. Was sich aber die Schweizer Regierung zusammen mit der UBS leistet, untergräbt jegliche Glaubwürdigkeit an einem Rechtsstaat.
Am 19.08.2009 wurde der UBS-Vergleich zwischen der Schweiz und den USA in Washington unterzeichnet. Die USA stellt dabei ein Amtshilfegesuch, das die Herausgabe von 4450 UBS-Kunden-Dossiers verlangt. Der Bundesrat hat sich für diesen Vergleich mit den USA wieder einmal selber auf die Schultern geklopft. Dabei betonte er, dass mit diesem Vergleich das Schweizer Recht gewahrt bleibe. Ich gehe davon aus, dass schon bald andere Schweizer Banken aufgrund dieses Vergleiches auch Fishing-Expedition auf ihren Kundenstamm durchführen müssen, die US-Steuerbehörde hat mit diesem Vergleich das Schweizer Bankgeheimnis rückwirkend geknackt.
Dabei muss die USA keine Namen von möglichen Steuerbetrügern liefern, statt dessen wurden noch nicht bekannte Kriterien für die Selektion dieser 4450 Dossiers ausgehandelt. Diese Kriterien sollen angeblich „Steuerbetrug und dergleichen“ von US-Kunden an den Tag befördern. Diese Selektion ist für mich nichts anderes als eine Fishing-Expedition auch wenn dies Bundesrat Merz verneinte. Gerne würde ich von unserem Finanzminister erklärt bekommen, was er unter Fishing-Expedition versteht. Data Mining auf der UBS-US-Kundendatenbank ist wohl nichts anderes als eine Rasterfahndung für die Ermittlung möglicher Steuerbetrüger.
Ich möchte hier nicht die US-Steuerbetrüger in Schutz nehmen, ich schäme mich aber für das Vorgehen der Schweizer Regierung und der UBS. Die Schweizer Legislative gab den Schweizer Banken ein Geschäftsmodell in die Hand, was scheinbar zu solchen Steuerbetrügereien führte. Jetzt wo dieses Geschäftsmodell Schweizer Bankgeheimnis in sich zusammenfällt, verrät die Schweiz zusammen mit ihren Banken die Offshore-Kunden und liefert diese an das Messer fremder Staaten. Es ist einmal mehr das Verhalten eines Profiteuren Staates, welcher sich mit unzimperlichen Methoden aus der Verantwortung stiehlt. Wäre ich ein Offshore Kunde einer Schweizer Bank, würde ich mein Geld sofort aus der Schweiz abziehen, die Schweizer Banken haben ihr Reputation als verlässlichen Privatbanker entgültig verspielt.
Ab jetzt veranstaltet die Schweiz ein Jahr lang eine zirka CHF 40 Millionen Schauspiel mit den Akteuren eidgenössische Steuerverwaltung und Bundesverwaltungsgericht um ihr Gesicht bezüglich Schweizer Recht zu wahren. Letztendlich werden aber die 4450 UBS-Kontoinhaber in jedem Fall an das US-Justizministerium weiter gegeben, somit werden die vermeidlichen US-Steuerbetrüger dem Schweizer Bankgeheimnis geopfert.
Für mich ist nicht nur der US-Kunde schuldig, sondern noch viel mehr die UBS und wahrscheinlich auch zu einem gewissen Masse die schweizerische Gesetzgebung. Vielleicht sollte die UBS ihren US-Offshore-Kunden die Selbstanzeige empfehlen und die Übernahme der dabei entstehenden Kosten zu 2/3 garantieren.
Wäre die UBS eine kleine Privatbank aber denselben betrügerischen Tätigkeiten nachgegangen, so wäre dieser massiver Eingriff der Schweizer Regierung nicht erforderlich gewesen. Die USA müssten Namen und nicht Kriterien für ein Amtshilfegesuch liefern. Dies zeigt, dass die Schweiz mit den beiden Grossbanken ein gigantisches Klumpenrisiko eingeht, was sich auf die Dauer in die Katastrophe führen wird.
Es darf nicht sein, dass ein Maurer, Schlosser und auch andere hart arbeitende mit ihrem Geld einmal die Schweizer Volkswirtschaft retten müssen, nur weil sich einige Spekulantenärsche der beiden Grossbanken in London oder New York im globalen Finanzkasino verspekulieren oder die bonusgeilen Privatbanker die laschen Gesetze nur für ihren Eigennutz missbrauchen.
Damit fordere ich die Politik erneut auf, sich der unerwünschten Schicksalsgemeinschaft Schweizer Volkswirtschaft und systemrelevanten Schweizer Grossbanken anzunehmen.