Einlegerschutz

Viele EU-Länder erhöhten den Einlegerschutz nach der Lehman Brother Insolvenz. Diese verursachte viel Druck auf den Finanzplatz Schweiz, daher beschlossen die eidgenössischen Räte den Schutz der Bankkunden zu verbessern. Seit dem 20.12.2008 sind maximal CHF 100‘000 im Konkursverfahren privilegiert, d.h. dieser Betrag wird pro Bankkunde der zweiten Konkursklasse zu geteilt.

Kommt es zu einem Konkurs, werden wahrscheinlich auch die privilegierten Gläubiger der zweiten Klasse einen Totalverlust erleiden. Daher gibt es in der Schweiz den Verein “Einlagesicherung”, dieser würde bei den übrigen Banken mit Schweizerlizenz bis zu 6 Mrd. einsammeln. Bei der Migrosbank belaufen sich die gesicherten Einlagen auf 16.1 Mrd., damit ist dieser Einlagesicherung mit ihren 6 Mrd. schon bei einer mittelgrossen Schweizer Bank erheblich überfordert. Auch die neue Verpflichtung, dass die Banken flüssige Mittel wie Hypothekarforderung oder Wertschriften von 125 Prozent der privilegierten Einlagen halten müssen, würde im Konkursfall einer Grossbank nie ausreichen.

Schweizer Politik

Die Schweizer Politik gaukelt dem Schweizer Bürger mit diesem Einlageschutz eine Sicherheit vor, welche bei einer mittleren Bankpleite nie und nimmer funktionieren würde. Schon der frühere Schutz von nur CHF 30‘000 hätte versagt. Auch dem Finanzdepartement ist bewusst, dass dieser Einlegeschutz in dieser Form versagen würde. Daher ist der aktuelle Einlegerschutz eine Lüge auf Zeit bis zum 31.12.2010, danach wird hoffentlich ein funktionierender Einlegeschutz aufgelegt.

Ein Gedanke zu „Absurder Einlegerschutz ist mehr Schein als Sein

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